Neuen Erkenntnissen zu der rechten Angriffsserie in Neukölln

In der Berliner Morgenpost ist heute ein Artikel mit neuen Erkenntnissen zu der rechten Angriffsserie in Neukölln erschienen. Nach den nun jüngsten Brandanschlägen Anfang Februar 2018 hatte es Hausdurchsuchungen bei dem bekannten Ex-NPD-Kader Sebastian Thom und einer weiteren Person gegeben. Es wurden Speichermedien und Unterlagen beschlagnahmt. Lokale antifaschistische Strukturen hatten bereits mehrfach von Anfang an unter anderem auf Thom als möglichen Täter hingewiesen (Vgl. https://www.antifa-berlin.info/…/1303-neukllner-nazi-besucht). Nun ist mit dem „ebenfalls szenebekannten Tilo P.“ ein gleichfalls nicht unbeschriebener Name hinzu gekommen. In antifaschistischen Recherchen heißt es: „Paulenz unterstützte die Neuköllner AfD im zurückliegenden Wahlkampf aktiv und kandidierte für die Partei sogar auf Listenplatz 12 für die Bezirksverordnetenversammlung. Der heutige AfD´ler hat ebenfalls eine Vergangenheit in der Südneuköllner Naziszene. Im April 2003 war er dabei, als eine Gruppe Neonazis pöbelnd und prügelnd durch den Bezirk zog und dabei eine Reihe schwerer rassistischer Angriffe verübte.“ (Vgl. https://www.antifa-berlin.info/node/1254)
Es ist eine Frechheit gegenüber den Betroffenen, dass die Polizei erst nach anderthalb Jahren tätig wurde. Es zeigt wieder einmal, dass auf staatliche und polizeiliche Ermittlungen kein Verlass ist, besonders nicht, wenn es darum geht, gegen Neonazis vorzugehen.

„Im Fokus stehen nach Informationen der Berliner Morgenpost vor allem zwei Personen: Sebastian T., ein einschlägig vorbestrafter Neonazi und langjähriger Aktivist in der NPD, sowie der ebenfalls szenebekannte Tilo P.

Sebastian T. soll bei den „Freien Kräften Neukölln“ mitgemischt haben. Auf Facebook veröffentlichte die Gruppe gewaltbereiter Rechtsextremisten einst eine Berlin-Karte, auf der rund 70 jüdische Einrichtungen markiert waren. In Frakturschrift der Zusatz: „Juden unter uns“. Auch P. soll im Umfeld der „Freien Kräften“ aktiv gewesen sein. Nicht nur dort: Bei den Wahlen für die Neuköllner BVV 2016 kandidierte er für eine Partei, die sich gerne seriös präsentieren will: die AfD.

Der Verdacht gegen T. und P. beruht nach Informationen der Berliner Morgenpost auf konkreten Hinweisen. Dennoch musste die Staatsanwaltschaft im Februar eine herbe Niederlage einstecken. Der Antrag für einen Haftbefehl gegen Sebastian T. wurde abgelehnt. Das Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht. Selbst die Gegenstände, die die Polizei bei Hausdurchsuchungen sicherstellte, konnten nicht ausgewertet werden. Die Betroffenen der Maßnahme legten erfolgreich Widerspruch ein.“ – https://www.morgenpost.de/berlin/article213944231/Der-rechte-Terror-von-Neukoelln.html